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VISUM.AT 1.Service GmbH
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Apostillen, Beglaubigungen, Behördenwege

Je nachdem, ob Sie private, öffentliche oder Handelsdokumente beglaubigen müssen und je nachdem, welche internationalen Verträge Ihr Partnerland unterzeichnet hat, sind für die korrekte Beglaubigung unterschiedliche Schritte und „Stempel“ von verschiedenen Behörden erforderlich. Die gerade gültigen Bestimmungen ändern sich entsprechend der weltpolitischen Lage laufend.

Da ist es gut einen verlässlichen Experten als Partner zu haben, der sich in  diesen Fragen auskennt, der weiß, in welcher Reihenfolge, bei welchen Ämtern in ganz Österreich, welche Bestätigungen einzuholen sind und Ihnen, wie vielen anderen Kunden seit über 20 Jahren, alle Wege in Österreich oder weltweit abnimmt, Gebühren vorstreckt und in jeder Hinsicht tolles Service bietet.

Sagen Sie uns, welche österreichischen Dokumente Sie für welches Land  beglaubigen lassen wollen.

Wir beraten Sie umfassend,

          holen Ihre Dokumente ab und

                    stellen Ihnen die richtig beglaubigten Unterlagen
                          pünktlich und sicher wieder zu.

Ihre Vorteile

→ Mehr als 20 Jahre Erfahrung.

→ Beste Referenzen und Kontakte.

→ Immer aktuelles Know-How über jeweils gültige Bestimmungen, Öffnungszeiten und
    Modalitäten der Gerichte, Kammern, Ministerien, Konsulate und anderer Behörden.

→ Sicherer Dokumentenversand: Wir holen Ihre Dokumente bei Ihnen oder einer
    anderen Adresse ab und stellen sie nach Ihrem Wunsch national oder weltweit zu.
    Ihre Dokumente bleiben immer unter unserer Kontrolle.

→ Wir erledigen für Sie alle Amtswege zu den verschiedenen Behörden und Gerichten
    in ganz Österreich.


Mit VISUM.AT erhalten Sie Ihre richtig beglaubigten Dokumente zur rechten Zeit zurück.

>> Preisliste

>> Auftragserteilung

 

Kontaktieren Sie uns unter +43 1 521 17 17 oder service@visum.at.
Wir beraten Sie gerne!

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Aktuelles

Die Konsularabteilungen folgender Botschaften haben in den nächsten Tagen geschlossen:

RUSSLAND: 23.02.2012 und 08.03.2012 bis 09.03.2012

 

 

 

 

SRI LANKA

Ab 01. Jänner 2012 besteht für österreichische Staatsbürger Visumpflicht bei der Einreise nach Sri Lanka. Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen müssen Sie vor der Reise ein elektronisches Visum beantragen. Ist der Aufenthalt länger als 30 Tage müssen Sie ein Visum bei der Botschaft in Wien beantragen. VISUM.AT erledigt das gerne für Sie.

 

INDIEN

Änderung! Der Visumantrag für die Einreise ist ab sofort elektronisch zu befüllen. Der Antrag muss korrekt ausgefült sein, nach dem Ausdruch darf nichts ausgebssert werden. Das Antragsformular muss auf der ersten Seite (unter dem Passbild) und unten auf der zweiten Seite original vom Reisenden unterschrieben sein. Beachten Sie beim Ausfüllen die Aufenthalts-dauer, das Visum ist ab Ausstellung gültig.  Das Passbild muss die Größe von 5 x 5 cm haben.

 

IRAN

Für die Visumbeantragung Iran ist ab sofort eine Krankenreiseversicherung notwendig.

 

INDIEN

Touristenvisa können frühestens zwei Wochen vor Abreise eingereicht werden.

 

GHANA
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RUSSLAND
Nachweis über weltweit gültigen Versicherungsschutz erforderlich!

 

Supportservice für korrektes Visumantragsformular
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