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Apostillen, Beglaubigungen, Behördenwege

Je nachdem, ob Sie private, öffentliche oder Handelsdokumente beglaubigen müssen und je nachdem, welche internationalen Verträge Ihr Partnerland unterzeichnet hat, sind für die korrekte Beglaubigung unterschiedliche Schritte und „Stempel“ von verschiedenen Behörden erforderlich. Die gerade gültigen Bestimmungen ändern sich entsprechend der weltpolitischen Lage laufend.

Da ist es gut einen verlässlichen Experten als Partner zu haben, der sich in  diesen Fragen auskennt, der weiß, in welcher Reihenfolge, bei welchen Ämtern in ganz Österreich, welche Bestätigungen einzuholen sind und Ihnen, wie vielen anderen Kunden seit über 20 Jahren, alle Wege in Österreich oder weltweit abnimmt, Gebühren vorstreckt und in jeder Hinsicht tolles Service bietet.

Sagen Sie uns, welche österreichischen Dokumente Sie für welches Land  beglaubigen lassen wollen.

Wir beraten Sie umfassend,

          holen Ihre Dokumente ab und

                    stellen Ihnen die richtig beglaubigten Unterlagen
                          pünktlich und sicher wieder zu.

Ihre Vorteile

→ Mehr als 20 Jahre Erfahrung.

→ Beste Referenzen und Kontakte.

→ Immer aktuelles Know-How über jeweils gültige Bestimmungen, Öffnungszeiten und
    Modalitäten der Gerichte, Kammern, Ministerien, Konsulate und anderer Behörden.

→ Sicherer Dokumentenversand: Wir holen Ihre Dokumente bei Ihnen oder einer
    anderen Adresse ab und stellen sie nach Ihrem Wunsch national oder weltweit zu.
    Ihre Dokumente bleiben immer unter unserer Kontrolle.

→ Wir erledigen für Sie alle Amtswege zu den verschiedenen Behörden und Gerichten
    in ganz Österreich.


Mit VISUM.AT erhalten Sie Ihre richtig beglaubigten Dokumente zur rechten Zeit zurück.

>> Preisliste

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Kontaktieren Sie uns unter +43 1 521 17 17 oder service@visum.at.
Wir beraten Sie gerne!

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Aktuelles

Die Konsularabteilungen folgender Botschaften haben in den nächsten Tagen geschlossen:

 

RUSSLAND: 12.06.2013

 

 


IRAN

Ab sofort bis Juni 2013 stellt die Vetretungsbehörde der Botschaft Iran Visa  höchstens für ein Monat Gültigkeit aus.

INDIEN

Ab sofort ist für ein Businessvisum Indien keine Jahresbilanz notwendig, aber das Schreiben der entsendenden österreichischen Firma muss genaue Angaben über den Zweck und die Dauer der Reise, den Namen des Reisenden, Jahresumsatz der österreichischen Firma und in welcher Branche der Reisende tätig ist, in Englisch an die Botschaft gerichtet sein, auf Firmenbriefpapier mit Firmenstempel.

INDIEN

Ab sofort ist für ein Business Visum Indien für mehrmalige Einreise ein gebrauchtes Vorvisum notwendig, ansonsten erhält man bei erstmaliger Einreichung ein Businessvisum für einmalige Einreise mit 3 Monate Gültigkeit. Weiters verlängert sich die Bearbeitungszeit von Businessvisa auf noch unbestimmte Zeit, weil die Botschaft vorab alle Dokumente prüft.

 

INDIEN

Seit 21.12.2012 werden von der Botschaft Anträge nur mehr mit folgenden Passbild angenommen:

Das Foto muss 5x5 cm groß sein.


Der Kopf muss zw. 2,5 und 3,00 cm groß sein, vertikal gemessen.


Das Foto muss in Farbe sein und einen weißen Hintergrund haben.


Das Foto muss den Antragssteller mit Vorderansicht ohne Lächeln zeigen, beide Ohren sollen sichtbar sein.