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VISUM.AT 1.Service GmbH
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UsbekistanFlagge Usbekistan

Visumpflicht

Österreichische Staatsbürger benötigen für Einreise und Aufenthalt im Land ein Visum, das vor der Einreise bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes zu beantragen ist.

Nicht-österreichische Staatsbürger

Für nicht-österreichische Staatsbürger gelten gesonderte Bestimmungen.

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Diese Unterlagen benötigen Sie für die Visumerteilung:

Passbild2
Reisepassim Original
Freie Seiten im Reisepass1
Gültigkeit des Reisepassesmindestens noch 6 Monate nach Ausreisedatum
Nicht-österr. StaatsbürgerKopie des Meldezettels
Visumantragonline vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und persönlich unterschrieben

Für das BUSINESS-VISUM benötigen Sie zusätzlich:

Einladung

Einladung der Firma in Usbekistan

Konsulargebühren und -zeiten

einmalige Einreise für 1 Monat 80,-
einmailige Einreise für 3 Monate 100,-
mehrmalige Einreise für 6 Monate 170,-
mehrmalige Einreise für 12 Monate 270,-
Bearbeitungszeit7 Tage
Öffnungstage der BotschaftMontag, Mittwoch, Freitag

Information

Achtung

Der Visumantrag muss online gestellt werden. Link zum Online-Visumantrag.

Liegt bei der Botschaft keine Referenznummer auf, verlängert sich die Bearbeitungszeit bis eine Genehmigung von Usbekistan eingetroffen ist.

 

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Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Team von VISUM.AT telefonisch unter            +43 1 52117-17 oder per Mail an service@visum.at. Wir beraten Sie gerne!
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Aktuelles

Die Konsularabteilungen folgender Botschaften haben in den nächsten Tagen geschlossen:

 

 

 

 

 

 

SRI LANKA

Ab 01. Jänner 2012 besteht für österreichische Staatsbürger Visumpflicht bei der Einreise nach Sri Lanka. Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen müssen Sie vor der Reise ein elektronisches Visum beantragen. Ist der Aufenthalt länger als 30 Tage müssen Sie ein Visum bei der Botschaft in Wien beantragen. VISUM.AT erledigt das gerne für Sie.

 

INDIEN

Änderung! Der Visumantrag für die Einreise ist ab sofort elektronisch zu befüllen. Der Antrag muss korrekt ausgefült sein, nach dem Ausdruch darf nichts ausgebssert werden. Das Antragsformular muss auf der ersten Seite (unter dem Passbild) und unten auf der zweiten Seite original vom Reisenden unterschrieben sein. Beachten Sie beim Ausfüllen die Aufenthalts-dauer, das Visum ist ab Ausstellung gültig.  Das Passbild muss die Größe von 5 x 5 cm haben.

 

IRAN

Für die Visumbeantragung Iran ist ab sofort eine Krankenreiseversicherung notwendig.

 

INDIEN

Touristenvisa können frühestens zwei Wochen vor Abreise eingereicht werden.

 

GHANA
>> Mehr Informationen

 

RUSSLAND
Nachweis über weltweit gültigen Versicherungsschutz erforderlich!

 

Supportservice für korrektes Visumantragsformular
>> Mehr Informationen