Usbekistan
Visumpflicht Österreichische Staatsbürger benötigen für Einreise und Aufenthalt im Land ein Visum, das vor der Einreise bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes zu beantragen ist. | |
Nicht-österreichische Staatsbürger Für nicht-österreichische Staatsbürger gelten gesonderte Bestimmungen. | |
Download Diese Seite als PDF downloaden.Auftragsfomular VISUM.AT
| |
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Visumerteilung: | |||||||||||||
| Passbild | 2 | ||||||||||||
| Reisepass | im Original | ||||||||||||
| Freie Seiten im Reisepass | 1 | ||||||||||||
| Gültigkeit des Reisepasses | mindestens noch 6 Monate nach Ausreisedatum | ||||||||||||
| Nicht-österr. Staatsbürger | Kopie des Meldezettels | ||||||||||||
| Visumantrag | online vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und persönlich unterschrieben | ||||||||||||
Für das BUSINESS-VISUM benötigen Sie zusätzlich: | |||||||||||||
| Einladung | Einladung der Firma in Usbekistan | ||||||||||||
Konsulargebühren und -zeiten | |||||||||||||
| |||||||||||||
| Bearbeitungszeit | 7 Tage | ||||||||||||
| Öffnungstage der Botschaft | Montag, Mittwoch, Freitag | ||||||||||||
Information | |||||||||||||
| Achtung | Der Visumantrag muss online gestellt werden. Link zum Online-Visumantrag. Liegt bei der Botschaft keine Referenznummer auf, verlängert sich die Bearbeitungszeit bis eine Genehmigung von Usbekistan eingetroffen ist.
| ||||||||||||
Download | |||||||||||||
| Diese Seite als PDF downloaden. Auftragsfomular VISUM.AT
| |||||||||||||
Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Team von VISUM.AT telefonisch unter +43 1 52117-17 oder per Mail an service@visum.at. Wir beraten Sie gerne! | |||||||||||||