Suriname
Visumpflicht Österreichische Staatsbürger benötigen für Einreise und Aufenthalt im Land ein Visum, das vor der Einreise bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes zu beantragen ist. | |
Nicht-österreichische Staatsbürger Für nicht-österreichische Staatsbürger gelten gesonderte Bestimmungen. | |
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Diese Unterlagen benötigen Sie für die Visumerteilung: | |||||
| Passbild | 1 | ||||
| Reisepass | im Original | ||||
| Freie Seiten im Reisepass | 2 gegenüberliegende freie Seiten | ||||
| Gültigkeit des Reisepasses | mindestens noch 6 Monate nach Ausreisedatum | ||||
| Nicht-österr. Staatsbürger | Kopie des Meldezettels | ||||
| Buchungsbestätigung | Buchungsbestätigung vom Reisebüro | ||||
| Flugbestätigung | Bestätigung der Hin- und Rückreise | ||||
| Visumantrag | 1 vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben | ||||
Für das BUSINESS-VISUM benötigen Sie zusätzlich: | |||||
| Begleitschreiben | Schreiben der entsendenden österreichischen Firma mit Angaben über den Zweck und die Dauer der Reise sowie eine Bestätigung der Reisekostenübernahme. | ||||
Konsulargebühren und -zeiten | |||||
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| Bearbeitungszeit | ca. 7 Tage | ||||
| Öffnungstage der Botschaft | Montag bis Freitag | ||||
Information | |||||
| Vetretungsbehörde | Da Suriname keine Vetretungsbehörde in Österreich hat, wird Ihr Visum in Amsterdam eingereicht. | ||||
Download | |||||
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Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Team von VISUM.AT telefonisch unter +43 1 52117-17 oder per Mail an service@visum.at. Wir beraten Sie gerne! | |||||