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Saudi-ArabienFlagge Saudi-Arabien

Visumpflicht

Österreichische Staatsbürger benötigen für Einreise und Aufenthalt im Land ein Visum, das vor der Einreise bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes zu beantragen ist. VISUM.AT erledigt das gerne für Sie.

Nicht-österreichische Staatsbürger

Für nicht-österreichische Staatsbürger gelten gesonderte Bestimmungen.

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Visumantrag
Erklärung Saudi Arabien Einreisebestimmungen

 

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Visumerteilung:

Passbild1
Reisepassim Original
Freie Seiten im Reisepass1
Gültigkeit des Reisepassesmindestens noch 6 Monate bei Einreise
Nicht-österr. StaatsbürgerKopie des Meldezettels
EinladungEinladungsschreiben vom zuständigen Ministerium,
Verwandtschaftsnachweis (z.B. Heiratsurkunde)
Visumantrag1

Für das BUSINESS-VISUM benötigen Sie zusätzlich:

Einladung

Einladung vom Außenministerium mit einer Referenznummer von Saudi Arabien

BegleitschreibenSchreiben der entsendenden österreichischen Firma mit Angaben zu Reisezweck, Reisedauer, Tätigkeitsprofil des Unternehmens, Funktion und Name der entsandten Person sowie Informationen zur besuchten Firma. Die Firma muss darüberhinaus die Übernahme aller im Zusammenhang mit der Reise stehenden Kosten bestätigen. Das Schreiben muss von der zuständigen Handelskammer beglaubigt werden.
HandelsregisterauszugEs muss ein aktueller Handelsregisterauszug der einladenden Firma vorgelegt werden. 

Konsulargebühren und -zeiten

einmalige Einreise 125,-
mehrmalige Einreise (3 oder 6 Monate) 220,-
Bearbeitungszeit3 - 4 Werktage
Öffnungstage der BotschaftMontag bis Freitag

Information

Neue Anforderungen ab 01.09.2010 für die Visumerteilung:

Ab dem 1. September 2010 müssen alle Visum-Antragsteller eine Erklärung unterschreiben, mit der sie die Einhaltung der in Saudi Arabien geltenden Verhaltensregeln (kein Alkohol, keine Drogen.....) bestätigen. Um diese Erklärung ("E-Nummer") von Saudi Arabien zu erhalten, senden Sie bitte für jeden Antragsteller vorab:

1. eine eingescannte Kopie des Reisepasses,

2. eine eingescannte Kopie des Antragsformulars mit Passbild,

3. eine eingescannte Kopie der Einladung von Saudi Arabien,

4. eine eingescannte Kopie des Handelsregisterauszugs der Firma aus Saudi Arabien.

Sie erhalten von VISUM.AT die Erklärung per Mail und senden diese bitte unterschrieben mit Ihren Antragsunterlagen an uns.

Wir weisen weiters darauf hin, dass nach Saudi Arabien reisende Frauen immer eine offizielle Einladung des Außenministeriums von Saudi Arabien benötigen.

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Erklärung Saudi Arabien Einreisebestimmungen

 


Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Team von VISUM.AT telefonisch unter            +43 1 52117-17 oder per Mail an service@visum.at. Wir beraten Sie gerne!
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Aktuelles

Die Konsularabteilungen folgender Botschaften haben in den nächsten Tagen geschlossen:

RUSSLAND: 23.02.2012 und 08.03.2012 bis 09.03.2012

 

 

 

 

SRI LANKA

Ab 01. Jänner 2012 besteht für österreichische Staatsbürger Visumpflicht bei der Einreise nach Sri Lanka. Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen müssen Sie vor der Reise ein elektronisches Visum beantragen. Ist der Aufenthalt länger als 30 Tage müssen Sie ein Visum bei der Botschaft in Wien beantragen. VISUM.AT erledigt das gerne für Sie.

 

INDIEN

Änderung! Der Visumantrag für die Einreise ist ab sofort elektronisch zu befüllen. Der Antrag muss korrekt ausgefült sein, nach dem Ausdruch darf nichts ausgebssert werden. Das Antragsformular muss auf der ersten Seite (unter dem Passbild) und unten auf der zweiten Seite original vom Reisenden unterschrieben sein. Beachten Sie beim Ausfüllen die Aufenthalts-dauer, das Visum ist ab Ausstellung gültig.  Das Passbild muss die Größe von 5 x 5 cm haben.

 

IRAN

Für die Visumbeantragung Iran ist ab sofort eine Krankenreiseversicherung notwendig.

 

INDIEN

Touristenvisa können frühestens zwei Wochen vor Abreise eingereicht werden.

 

GHANA
>> Mehr Informationen

 

RUSSLAND
Nachweis über weltweit gültigen Versicherungsschutz erforderlich!

 

Supportservice für korrektes Visumantragsformular
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