Saudi-Arabien
Visumpflicht Österreichische Staatsbürger benötigen für Einreise und Aufenthalt im Land ein Visum, das vor der Einreise bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes zu beantragen ist. VISUM.AT erledigt das gerne für Sie. | |
Nicht-österreichische Staatsbürger Für nicht-österreichische Staatsbürger gelten gesonderte Bestimmungen. | |
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Diese Unterlagen benötigen Sie für die Visumerteilung: | |||||||
| Passbild | 1 | ||||||
| Reisepass | im Original | ||||||
| Freie Seiten im Reisepass | 1 | ||||||
| Gültigkeit des Reisepasses | mindestens noch 6 Monate bei Einreise | ||||||
| Nicht-österr. Staatsbürger | Kopie des Meldezettels | ||||||
| Einladung | Einladungsschreiben vom zuständigen Ministerium, Verwandtschaftsnachweis (z.B. Heiratsurkunde) | ||||||
| Visumantrag | 1 | ||||||
Für das BUSINESS-VISUM benötigen Sie zusätzlich: | |||||||
| Einladung | Einladung vom Außenministerium mit einer Referenznummer von Saudi Arabien | ||||||
| Begleitschreiben | Schreiben der entsendenden österreichischen Firma mit Angaben zu Reisezweck, Reisedauer, Tätigkeitsprofil des Unternehmens, Funktion und Name der entsandten Person sowie Informationen zur besuchten Firma. Die Firma muss darüberhinaus die Übernahme aller im Zusammenhang mit der Reise stehenden Kosten bestätigen. Das Schreiben muss von der zuständigen Handelskammer beglaubigt werden. | ||||||
| Handelsregisterauszug | Es muss ein aktueller Handelsregisterauszug der einladenden Firma vorgelegt werden. | ||||||
Konsulargebühren und -zeiten | |||||||
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| Bearbeitungszeit | 3 - 4 Werktage | ||||||
| Öffnungstage der Botschaft | Montag bis Freitag | ||||||
Information | |||||||
Neue Anforderungen ab 01.09.2010 für die Visumerteilung: Ab dem 1. September 2010 müssen alle Visum-Antragsteller eine Erklärung unterschreiben, mit der sie die Einhaltung der in Saudi Arabien geltenden Verhaltensregeln (kein Alkohol, keine Drogen.....) bestätigen. Um diese Erklärung ("E-Nummer") von Saudi Arabien zu erhalten, senden Sie bitte für jeden Antragsteller vorab: 1. eine eingescannte Kopie des Reisepasses, 2. eine eingescannte Kopie des Antragsformulars mit Passbild, 3. eine eingescannte Kopie der Einladung von Saudi Arabien, 4. eine eingescannte Kopie des Handelsregisterauszugs der Firma aus Saudi Arabien. Sie erhalten von VISUM.AT die Erklärung per Mail und senden diese bitte unterschrieben mit Ihren Antragsunterlagen an uns. Wir weisen weiters darauf hin, dass nach Saudi Arabien reisende Frauen immer eine offizielle Einladung des Außenministeriums von Saudi Arabien benötigen. | |||||||
Download | |||||||
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Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Team von VISUM.AT telefonisch unter +43 1 52117-17 oder per Mail an service@visum.at. Wir beraten Sie gerne! | |||||||